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dieBasis Kreisverband Bad Tölz-Wolfratshausen-Miesbach

Solidarität mit Weimarer Richter

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01. Mai 2021

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dieBasis zeigt Solidarität mit Richter Christian Dettmar

Miesbach, 1. Mai 2021 – Vor dem Amtsgericht Miesbach und Wolfratshausen legten heute zahlreiche Bürger weiße Rosen, Gendenkzettel und Kerzen nieder. Ziel war, Einheit zu zeigen mit über 50 Anwälten, die sich heute vor dem Amtsgericht Weimar versammelten, um geschlossen für die Verteidigung des Grundgesetzes und gegen staatliche Willkür Gesicht zu zeigen.

Zu der Initiative riefen die Anwälte Beate Bahner, Ralf Ludwig und Markus Haintz auf, führend im Kampf für Freiheit und Grundrechte.

Hintergrund war die Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung des Handys von Amtsrichter Christian Dettmar in Weimar, nachdem er Anfang April zugunsten des Kindeswohls die Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen gekippt hatte.

„Art. 97 GG garantiert die richterliche Unabhängigkeit. Wenn diese Unabhängigkeit nichts mehr gilt, haben wir wieder eine politische Justiz.“ – so das Statement von Rechtsanwalt Ralf Ludwig, einer der führenden Anwälte im Kampf gegen die Corona-Restriktionen der Regierung.

Demzufolge ging der Aufruf an alle Bürger – in Erinnerung an die Widerstandsgruppe „die weiße Rose“ – eine weiße Rose und eine Kerze zusammen mit einem Anschreiben „Zum Gedenken an den Rechtsstaat und dessen mutige Verteidiger im Amtsgericht Weimar“ vor seinem jeweiligen Heimatgericht niederzulegen.

Die gesamte Basis des hiesigen Wahlkreises begrüßt und unterstützt die Aktion, so Susanne Ehlers, Direktkanditatin des Wahlkreises für den Bundestag: „Ich teile die Sorge vieler Mitmenschen, die den Fortbestand unseres Rechtsstaates in Gefahr sehen, wenn es zur „neuen“ Normalität wird, dass gegen Richter wegen angeblicher Rechtsbeugung strafrechtlich vorgegangen wird, weil diese ihre richterliche Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen Kraft ihres juristischen Fachwissens und unter Hinzuziehung von Expertenmeinungen ernsthaft erfüllen und den Mut haben, sich dabei dem politischen Willen der Exekutive nicht zu unterwerfen. Genau das muss im Sinne der grundgesetzrechtlich verankerten Gewaltenteilung als Regulativ in einer Demokratie auch künftig zwingend fortbestehen!“