Stimmen aus dem Kreisverband

dieBasis Kreisverband Bad Tölz-Wolfratshausen-Miesbach

Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht

Vorstand des KV Bad Tölz-Wolfratshausen-Miesbach
28. Januar 2021

Zurück zur Themenübersicht

Es gibt aktuell den Aufruf der Bürgerrechtlerin Fr. Grimmenstein, die eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen möchte. Einzelne Mitglieder vom MWGFD unterstützen diese Beschwerde, was dazu geführt hat, dass wir hierüber informiert wurden. Im Folgenden findet Ihr einen Auszug des Aufrufs von Fr. Grimmenstein:

Der durch fehlende Vorsorge ausgelöste Notstand bei der Verbreitung des Coronavirus hat unsere Regierung Eindämmungsmaßnahmen ergreifen lassen, die zum großen Teil weder grundgesetzkonform noch wissenschaftlich evident und verhältnismäßig sind. Die regierenden Parteien in der Bundesrepublik haben durch ihre Zustimmung zur gegenwärtigen Impfstrategie die Einhaltung des Vorsorgeprinzips aufgegeben. Die Bürgerinnen und Bürger werden nicht ausreichend über Risiken und Nebenwirkungen sowie den tatsächlichen Nutzen der Impfung informiert.

Deshalb haben mehrere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Ärztinnen und Ärzte, Bürgerinnen und Bürger beschlossen, eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesnormen beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Koordinatorin der Beschwerde ist Marianne Grimmenstein, Initiatorin der CETA-Klage und seit Jahrzehnten aktiv für den Schutz des Gemeinwohls und der Demokratie.

Wir klagen gegen (die ausführlichen Begründungen finden Sie auf der Webseite):

  1. die grundgesetzwidrigen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, die die Verordnung unnötiger und wissenschaftlich nicht evidenter Maßnahmen ermöglichen.
  2. den zu starken Einfluss der WHO auf unsere Gesetzgebung.
  3. die grundgesetzwidrigen  Kanzlerrunden.
  4. die  Aufgabe des Vorsorgeprinzips in der gegenwärtigen Corona-Impfstrategie.
  5. die Verletzung der Kinderrechte seit März 2020.

Wir rufen alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Ärztinnen und Ärzte, Bürgerinnen und Bürger auf, mit Ihrem Beitritt diese Verfassungsbeschwerde zu unterstützen, damit die grundgesetzwidrigen Entscheidungen  für nichtig erklärt werden und gleichzeitig die Maßnahmen, die unsere Gesellschaft, unsere sozialen und ökonomischen Grundlagen und nicht zuletzt auch unsere Gesundheit massiv bedrohen, unverzüglich eingestellt werden.

Die Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde ist kostenlos. Hier können Sie sich das Formular zum Beitritt herunterladen und uns dann unterschrieben per Post zuschicken

https://macshot.de/verfassungsbeschwerde
Um den Punkt der Verletzung der Kinderrechte besonders zu vertreten, bitten wir Familien, die Schreiben aller Erziehungsberechtigten zusammen mit den Namen und Geburtsdaten der minderjährigen Kinder in einem Umschlag zu schicken.


Da uns durch die Verfassungsbeschwerde Anwalts- und Werbekosten entstehen, haben wir eine Spendenseite eingerichtet. Wir rechnen mit insgesamt 20.000 EUR Kosten, davon 14.000 EUR Anwaltskosten. Wir bitten alle, denen das finanziell möglich ist, uns mit einer Summe Ihrer Wahl zu unterstützen. Für die Spenden haben wir zwei Möglichkeiten eingerichtet:
1. Über PayPal: https://paypal.me/pools/campaign/115320739484725031
2. Per Überweisung: Bitte melden Sie sich mit einer  Email bei Marianne Grimmenstein unter loesungsideen@web.de. Sie teilt Ihnen die Kontodaten umgehend mit.
Wir bedanken uns ganz herzlich für Ihre Unterstützung.

 

Auf der Homepage finden Sie noch eine ausführliche Beschreibung der Verfassungsbeschwerde.
Informationen zum weiteren Verlauf können Sie jederzeit auf der oben angegebenen Homepage (macshot.de/verfassungsbeschwerde) finden.

Sie können sich gerne auch noch selbst über Fr. Grimmenstein informieren, die in der Vergangenheit bereits erfolgreich ähnliche Kampagnen initiiert hat.

Je mehr Menschen Fr. Grimmenstein bei dieser Verfassungsbeschwerde unterstützen, desto besser.
Bitte halten Sie es aber trotzdem so, dass Sie nur unterzeichnen, wenn das für Sie auch wirklich stimmig ist!